Unterschrift Arbeitsvertrag - Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht beschäftigt Arbeitgeber und deren Personalabteilungen in sehr unterschiedlicher Art und Weise: Einerseits, wenn es um Fragen des Individualarbeitsrechts geht – also Arbeitsverträge, Personalmaßnahmen oder die alltäglichen Fragen der Personalarbeit. Andererseits spielt oftmals auch das kollektive Arbeitsrecht im Unternehmen eine wesentliche Rolle.

  • Arbeitsvertrags­gestaltung
  • Personal­maßnahmen
  • Tägliche Personalpraxis
  • Vergütungs­systeme
  • Betriebs­vereinbarungen und Tarif­verträge

Passend gestaltete Arbeitsverträge für den individuellen Bedarf im Unternehmen sind eine solide Grundlage für gute, nachhaltige Personalarbeit. Denn je passgenauer Arbeitsverträge gestaltet sind, desto weniger interpretierbar und damit weniger streitanfällig sind sie. Das gilt für einzelne Arbeitsverträge, z.B. individuell ausgehandelte Anstellungsverträge für angestellte Geschäftsführer, genauso wie für Musterarbeitsverträge, die im Unternehmen in einer Vielzahl von Fällen zur Anwendung kommen.

Vorsorgende und individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen trägt so dazu bei, Fehler zu vermeiden, die anderenfalls oft erst nach Jahren teure Folgen haben können – gerade bei der mehrfachen Verwendung des Musters. Gleichzeitig ist es wichtig, alle im Umlauf befindlichen Arbeitsverträge und Vertragsvorlagen regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen und bei Gesetzes- und/oder Rechtsprechungsänderungen für die Zukunft anzupassen.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung bei der Gestaltung, Überprüfung und ggf. Anpassung der Arbeitsverträge in Ihrem Unternehmen? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.

Personalarbeit bedeutet immer auch, Personalmaßnahmen zu ergreifen, wie z.B. Versetzungen, Abmahnungen oder Kündigungen – manchmal im Einzelfall, manchmal im größeren Umfang bei umfassenden betrieblichen Veränderungen (z.B. Umstrukturierungen oder Massenentlassungen bei Standortschließungen).

Derartige Personalmaßnahmen stoßen in aller Regel auf Arbeitnehmerseite auf Gegenwehr. Daher gilt es, die konkrete Maßnahme im Vorfeld optimal vorzubereiten, um Rechtsunsicherheit und damit verbundene finanzielle Risiken (Prozesskosten, rückwirkende Lohnzahlung etc.) möglichst zu vermeiden.

Kommt es im Anschluss dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Betroffenen – z.B. Kündigungsschutzklagen oder Änderungskündigungsschutzklagen –, geht es in aller Regel darum, effiziente und pragmatische Lösungen zu finden oder – falls sich keine sinnvolle Einigung erzielen lässt – vor Gericht die eigene Position mit Nachdruck vertreten zu lassen.

Sie benötigen in Ihrem Unternehmen externe rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und ggf. Durchsetzung von Personalmaßnahmen? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie in einzelnen Fällen oder begleite Ihre Personalarbeit dauerhaft als Rechtsbeistand.

Die tagtägliche Personalpraxis hält immer wieder – auch neue – arbeitsrechtliche Herausforderungen bereit: Angefangen bei der rechtskonformen Gestaltung von Stellenanzeigen über die korrekte Durchführung von Bewerbungsverfahren und die Ausgestaltung eines laufenden Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung und Abwicklung. In allen Phasen sind zu einer Vielzahl von Themen rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

So kann es unter anderem zu Fragen in folgenden Bereichen kommen:

  • Gleichbehandlung / Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – bereits bei einer Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
  • Ausbildung
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers betreffend Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit
  • Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit
  • Urlaub / Verfall von Urlaub / Urlaubsabgeltung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Abrechnung von Lohn und Gehalt, Provisionen, Boni etc.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses / Verlängerung / Kettenbefristung
  • Teilzeit / Teilzeitanspruch / Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit
  • Rechtsfragen bei Schwangerschaft / Mutterschutz
  • Ansprüche auf Elternzeit / Elterngeld
  • Arbeitszeugnis / Zeugnisanspruch / Zeugniskorrekturanspruch
  • Vertragsstrafen / Wettbewerbsverbote

Auf aktuelle Entwicklungen gilt es, zeitnah zu reagieren: Dies zeigt sich besonders in der Corona-Krise, die den Arbeitgebern schnelle Entscheidungen und Handlungen in großem Umfang abverlangt hat. Hier ging und geht es um Fragen der Kurzarbeit, „3G am Arbeitsplatz“, Testpflicht, Impfpflicht, Vergütung bei Quarantäne, Kürzung von Urlaub bei Kurzarbeit Null u.v.m.

Sie sind auf der Suche nach externer juristischer Unterstützung? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie punktuell oder begleite Ihre Personalarbeit kontinuierlich.

Entgelt ist nicht gleich Entgelt: Je nach Branche, Unternehmen oder Art der Beschäftigung kann sich die Art und Weise der Vergütung für geleistete Arbeit sehr stark unterscheiden – sogar innerhalb eines Unternehmens.

So kann sich die Vergütung aus regelmäßigen festen und variablen Vergütungsbestandteilen (z.B. Provisionen und Akkordlohn) zusammensetzen. Hinzukommen können Zahlungen, die unabhängig von der monatlichen Vergütung zu leisten sind und beispielsweise aus einer betrieblichen Übung resultieren (z.B. Sonderzahlungen wie Boni, Gratifikationen, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld).

Nicht selten wird das Thema Vergütung und Sonderzahlungen zum Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Arbeitsvertragliche Regelungen sollten daher möglichst exakt formuliert sein, um Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und den Umfang von Provisionsansprüchen, Prämien oder Sonderzahlungen usw. von vornherein zu vermeiden. Besonders relevant ist dies oft bei der Formulierung von Freiwilligkeitsvorbehalten oder Widerrufsvorbehalten.

Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Vergütungsregeln im Unternehmen bzw. sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Sie in Rechtsstreitigkeiten über Vergütungsansprüche vertritt? Nehmen Sie gerne direkt mit mir Kontakt auf.

Auch das kollektive Arbeitsrecht spielt in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle: sei es in Form tarifrechtlicher Regelungen auf unternehmensübergeordneter Ebene, sei es in Form der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat vor Ort. So nehmen kollektivrechtliche Regelungen häufig erheblichen Einfluss auf die arbeitsrechtliche Situation im Unternehmen.

Im Tarifrecht stellt sich beispielsweise oft die Frage, wann und in welchem Umfang Tarifverträge für das Arbeitsverhältnis überhaupt gelten – z.B. durch Verweisungen im Arbeitsvertrag oder aufgrund beidseitiger Tarifbindung.

Die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist einerseits bei vielen personellen Einzelmaßnahmen zu beachten. So ist eine Betriebsratsanhörung zum Beispiel im Vorfeld einer Einstellung oder Kündigung erforderlich. Bei einer Versetzung bedarf es sogar der Zustimmung des Betriebsrates. Andererseits ist es möglich, durch Betriebsvereinbarungen viele betriebliche Aspekte einvernehmlich zu regeln. Das umfasst die Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Sie benötigen Unterstützung im kollektiven Arbeitsrecht? Nehmen Sie gerne direkt mit mir Kontakt auf.

 

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