Autounfall - Unfallregulierung / Unfallabwicklung Verkehrsrecht, Anwalt

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst sehr vielfältige Bereiche: Dazu zählen z.B. alle rechtlichen Themen rund um die Unfallregulierung bzw. Unfallabwicklung sowie auch sämtliche Aspekte des Autokaufs und Gewährleistungsfragen. Außerdem fallen aber auch Ordnungswidrigkeiten mit den entsprechenden Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen hierunter.

  • Unfallregulierung
  • Autokauf & Gewähr­leistung
  • Ordnungs­widrigkeiten & Bußgeld­verfahren
  • Strafsachen

Wer in einen Unfall verwickelt wird bzw. einen Unfall verursacht und sich dabei schlimmstenfalls (schwer) verletzt, hat meist andere Sorgen, als sich mit den Details der Unfallabwicklung zu beschäftigen. Hinzu kommt: Je mehr Unfallbeteiligte und je höher der Schaden, desto komplizierter ist oft die Regulierung eines Unfalls mit den beteiligten Versicherern.

Darum ist es vor allem nach einem schweren Unfall sinnvoll, sich mit anwaltlicher Unterstützung darum zu kümmern, dass bestehende Ansprüche in vollem Umfang erfüllt und nicht von der gegnerischen Versicherung „kleingerechnet“ werden. Hier geht es um Ansprüche auf Schadensersatz bei Reparatur oder Totalschaden, auf Wertminderung des Fahrzeugs, auf Nutzungsausfall oder um den Ersatz von Gutachterkosten bzw. Sachverständigengebühren etc. Nicht zuletzt ist es bei körperlichen Verletzungen infolge eines Unfalls wichtig, dass auch Ansprüche auf Schmerzensgeld (z.B. bei einem HWS-Syndrom / Schleudertrauma), Haushaltsführungsschaden usw. durchgesetzt werden.

Sie benötigen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie bei einer Unfallregulierung berät und gegenüber der gegnerischen Versicherung oder der eigenen Vollkaskoversicherung vertritt? Gerne unterstütze ich Sie und lege dabei großen Wert auf eine unkomplizierte Abwicklung, vor allem dann – aber nicht nur! –, wenn der Unfall Ihre Mobilität auf dem Land erheblich einschränkt.

Gerne können Sie auch unseren Unfallfragebogen online ausfüllen und wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden!

Unfallfragebogen online

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wird im Zusammenhang mit einem Autokauf bzw. Fahrzeugkauf (Lkw, Motorrad, Wohnmobil etc.) meist erst dann zurate gezogen, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Fahrzeugs kommt. Oft werden rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf nämlich erst relevant, wenn am Fahrzeug z.B. Mängel erkennbar werden.

Welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer eines Fahrzeugs dann haben, ist jeweils sehr stark vom Einzelfall abhängig. So kommt es u.a. auf den Inhalt des Kaufvertrages an, aber auch darauf, ob es um ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug geht. Ob der Käufer und/oder der Verkäufer Privatperson oder ein Gewerbetreibender ist, hat ebenfalls Einfluss darauf, ob und welche Rechte man wegen eines Mangels im Rahmen der Gewährleistung geltend machen kann.

Denkbar ist – falls ein Mangel vorliegt –, dass man als Käufer Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises verlangt, vom Vertrag zurücktreten kann oder das Fahrzeug umtauschen bzw. zurückgeben will. Möglich ist aber auch, dass ein Käufer den Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn ein Mangel vom Verkäufer absichtlich verschwiegen wurde. In diesem Fall muss der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

Zu guter Letzt muss ggf. außerdem geprüft werden, ob Ansprüche aus einer Garantie bestehen.

Haben Sie ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft und wollen nun Gewährleistungsansprüche geltend machen? Sind Sie privater Verkäufer eines Fahrzeugs oder gewerblicher Fahrzeughändler und gegen Sie werden unberechtigt Ansprüche erhoben? Als Fachanwältin für Verkehrsrecht prüfe ich gerne die Rechtslage und setze Ihre Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durch bzw. wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Vermutlich fast jeder Verkehrsteilnehmer wird früher oder später einmal mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert, z.B. bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) durch zu schnelles Fahren/überhöhte Geschwindigkeit, „Überfahren“ einer roten Ampel, Handynutzung am Steuer oder Abstandsunterschreitung.

Dabei kann ein Bußgeld für eine Verkehrsordnungswidrigkeit sehr unterschiedlich hoch ausfallen: Die Spanne reicht von wenigen Euro für Falschparken bis zu mehreren Hundert Euro beispielsweise für gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Aber diese Bußgelder sind in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren meist noch das kleinere Problem: Denn einerseits werden für zahlreiche Ordnungswidrigkeiten auch Punkte im Fahreignungsregister eingetragen („Punkte in Flensburg“). Das wiederum kann dazu führen, dass bei zu vielen Punkten (8 Punkte oder mehr) der Führerschein entzogen wird. Wiedererteilt wird der Führerschein dann erst nach Ablauf der Sperrfrist für die Wiedererteilung – unter Umständen erst nach Beibringung eines Gutachtens zur Fahreignung.

Andererseits können Behörden bzw. Gerichte neben Bußgeldern zusätzlich zeitlich beschränkte Fahrverbote verhängen und für diesen Zeitraum den Führerschein „einziehen“, d.h. amtlich verwahren. Diese Folgen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sind vor allem für diejenigen oft sehr problematisch, die von der Mobilität mit dem Auto besonders abhängig sind: Berufskraftfahrer, Pendler oder Menschen, die auf dem Land leben und mit öffentlichen Verkehrsmitteln dort nicht so mobil sind, wie es gerade in einer solchen Situation wünschenswert wäre.

Sie benötigen im behördlichen Verfahren oder vor Gericht Unterstützung von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht wegen einer Ordnungswidrigkeit? Sie haben ein Anhörungsschreiben von der Bußgeldbehörde erhalten? Dann können Sie sich über das Kontaktformular mit der Kanzlei in Verbindung setzen.

Gerne können Sie die Anhörung auch hier hochladen und übermitteln – wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden!

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Die Verletzung verkehrsrechtlicher Vorschriften kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben: So kann es z.B. nach einem Verkehrsunfall zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommen, wenn Personen bei dem Unfall verletzt wurden oder infolge des Unfalls verstorben sind. Aber auch wer nach einem Unfall – wie beispielsweise nach einem „Parkrempler“ – den Unfallort einfach verlässt, riskiert im Zweifel ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Fahrerflucht“ / „Unfallflucht“). Das Führen eines Fahrzeugs unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach sich ziehen. Denkbar sind nicht zuletzt Verfahren wegen Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung, die aus bestimmten Verkehrssituationen (z.B. angebliches Drängeln) resultieren.

Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Verkehrsrecht eingeleitet, ist es sinnvoll, möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn anders als im Falle von Ordnungswidrigkeiten drohen in diesem Fall nicht nur Bußgelder: Die Gerichte können hier empfindliche Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen verhängen. Außerdem ist es möglich, dass der Führerschein entzogen wird (sog. Fahrerlaubnisentzug / Führerscheinentzug) und nicht „nur“ zeitlich beschränkte Fahrverbote verhängt werden. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kommt es dann erst nach Ablauf der Sperrfrist und – je nach Ausgangsfall – einer erfolgreich bestandenen MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Es gilt daher, die Folgen eine Verkehrsstraftat möglichst gering zu halten.

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat eingeleitet? Sie haben eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten und benötigen nun zeitnah Unterstützung von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Sie können die Beschuldigtenanhörung sowie andere Dokumente auch hier hochladen – wir werden zeitnah darauf zurückkommen! Gerne können Sie sich bei mir melden!

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