Rechtsanwältin Dr. Sandra Kind, Montabaur

Dr. Sandra Kind

  • Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Fachanwältin für Verkehrsrecht

Zur Person

Frau Dr. Sandra Kind ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2004 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2008 auch Fachanwältin für Verkehrsrecht. Zuletzt war sie von 2005 bis 2021 als Mitgesellschafterin der Kanzlei Krempel & Kollegen in Westerburg tätig, bevor sie sich mit ihrer eigenen Kanzlei in Montabaur selbstständig gemacht hat.

Dr. Sandra Kind wurde 1971 in Hachenburg im Westerwald geboren. Sie machte 1991 als Jahrgangsbeste Abitur am Privaten Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt und war Preisträgerin des Thomas-Morus-Preises der Bistümer des Landes Rheinland-Pfalz im Wettbewerb Alte Sprachen.

Anschließend studierte sie als Stipendiatin von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Das Studium schloss sie mit dem 1. Juristischen Staatsexamen (Note „gut“ – Prädikatsexamen) ab. Nach ihrer Promotion – erneut mit Stipendium – zu einem verbraucherschutzrechtlichen Thema, für die sie 1997 die Bestnote („summa cum laude“) bekam, absolvierte Frau Dr. Kind von 1997 bis 1999 ihr Referendariat in Köln, Westerburg, Koblenz und Mainz. Auch das 2. Juristische Staatsexamen 1999 bestand sie mit Prädikat und darüber hinaus mit persönlicher Auszeichnung durch den Justizminister für besonders hervorragende Leistungen.

Im Jahr 2000 war Frau Dr. Kind als Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Handels-, Gesellschafts- und Zivilrecht der Frau Prof. Dr. Grunewald an der Universität zu Köln tätig, bevor sie von 2000 bis 2005 in der Kanzlei Krempel & Kollegen als Rechtsanwältin angestellt war.

Schwerpunkte ihrer aktuellen Tätigkeit sind die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Unfallregulierungen, Bussgeld- und Strafverfahren im Verkehrsrecht.

In ihrer Freizeit musiziert  sie gerne und vertieft ihre Italienischkenntnisse.

Sprachen: Deutsch, Englisch

 

Veröffentlichungen:

  • „Grenzen des Verbraucherschutzes durch Information – aufgezeigt am Teilzeitwohnrechtegesetz“, Duncker & Humblot, 1998, Berlin
  • Anmerkungen und Aufsätze in Fachzeitschriften (Wirtschafts- und Bankrecht, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht)

 

Bisherige Vortragstätigkeiten:

  • Interne Firmenschulungen zum AGG
  • „Recht Exklusiv“ Vortrag für Mandanten
  • Fernsehmagazin Iustitia in WW-TV zum Arbeitsrecht
  • Praktikerseminare Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen
  • Barmer Gespräche für Personalverantwortliche

Kontakt

02602/106893-0

Mitgliedschaften

  • Anwaltsverein Westerwald e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • DRK Kreisverband Westerwald e.V.
  • Förderverein des Privaten Gymnasiums Marienstatt e.V.

Fortbildungs­nachweise

Teilnahmebescheinigung Urlaubsrecht
Teilnahmebescheinigung Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Teilnahmebescheinigung Verkehrsrecht Alkohol und Drogen
Teilnahmebescheingung betriebsbedingte Kündigung
Teilnahmbescheinigung Arbeitsrecht und Corona
Teilnahmebescheinigung Verkehrsrecht Unfall mit Kind
Teilnahmebescheinigung Verkehrsrecht Haftpflichtschaden
Teilnahmebescheinigung Verkehrsrecht Schadensersatzrecht
Teilnahmezertifikat Arbeitsrecht Rechtsprechung
Teilnahmebescheinigung Urteile im Arbeitsrecht
Teilnahmebescheinigung Verkehrsrecht Fahrerflucht
Teilnahmebescheinigung Verkerkehrsrecht Unfallspuren lesen
Teilnahmebescheinigung Update Arbeitsrecht 2
Teilnahmebescheinigung Update Arbeitsrecht
Teilnahmebescheinigung Arbeitsrecht Update Elternzeit
Teilnahmezertifikat Verkehrsrecht Fortbildung
Teilnahmebscheinigung juristische Fachseminar
Teilnahmezertifikat juristische Fachseminare